Sondereigentumsverwaltung
Die Sondereigentumsverwaltung umfasst die Vertretung des Eigentümers, die Ausübung von Stimmrechten, den Schriftverkehr, die Instandhaltungsüberwachung, die Einhaltung der Hausordnung, die Beauftragung von Rechtsanwälten, die Abrechnungsprüfung und die Erfassung von Einnahmen und Ausgaben.
Alle unsere Leistungen auf einem Blick
Für Kapitalanleger ist es teilweise aufgrund der großen Entfernungen zum Objekt sehr
aufwändig, bei vermieteten Wohnungen die Sondereigentumsverwaltung selbst durchzuführen. Wie im Bereich der Mietverwaltung bieten wir auch jedem Eigentümer einer
Wohnungseigentümergemeinschaft an, die separate Verwaltung seiner Wohnung zu
übernehmen.
- Vertretung des Eigentümers wie in der Mietverwaltung betreffenden Angelegenheiten
- Wahrnehmung von Stimmrechten und Eigentumsrechten in Wohnungseigentümerversammlungen
- Führen des notwendigen Schriftverkehrs mit Mietern, Verwaltern, Behörden oder Dritten
- Veranlassen und Überwachen notwendiger Instandhaltungen des Sondereigentums
- Überwachung der Hausordnung der Eigentümergemeinschaft, ggfls. zwangsweise und bei Bedarf unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes
- Übertragung der Prozessvollmacht an Rechtsanwälte im Falle eines gerichtlichen Vorgehens gegen Mieter oder Dritte
- Anlage eines Mietkontos, lautend auf den Namen des Eigentümers
- Prüfung der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit von Hausgeldabrechnungen, (Handwerker-)Rechnungen und Gebührenbescheiden und deren Zahlung
- Erfassen aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung
- Jährliche Betriebskostenabrechnung mit den Mietern auf Basis der beschlossenen Hausgeldabrechnung
- Herausgabe von Zwischeninformationen an den Eigentümer durch zusammengefasste Daten über Miet- und Kontenentwicklung je Quartal