Sondereigentums­verwaltung

Die Sondereigentumsverwaltung umfasst die Vertretung des Eigentümers, die Ausübung von Stimmrechten, den Schriftverkehr, die Instandhaltungsüberwachung, die Einhaltung der Hausordnung, die Beauftragung von Rechtsanwälten, die Abrechnungsprüfung und die Erfassung von Einnahmen und Ausgaben.

Alle unsere Leistungen auf einem Blick

Für Kapitalanleger ist es teilweise aufgrund der großen Entfernungen zum Objekt sehr aufwändig, bei vermieteten Wohnungen die Sondereigentumsverwaltung selbst durchzuführen. Wie im Bereich der Mietverwaltung bieten wir auch jedem Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft an, die separate Verwaltung seiner Wohnung zu übernehmen.