Mietverwaltung
Hinweis: Der Umfang der Verwaltung von Mietshäusern ist nicht gesetzlich definiert, sondern zwischen Hauseigentümer und Verwaltung vertraglich zu vereinbaren.
Unsere Verwaltung für Sie
Kaufmännische Aufgaben
- Buchführung im Rahmen einer Einnahmen- Ausgabenrechnung und Erstellung von Quartalsübersichten für den Eigentümer/ Steuerberater
- Überwachung der monatlichen Mieteingänge, bei Mietrückständen Durchführung des vorgerichtlichen Mahnverfahrens
- Rechnerische und sachliche Kontrolle von Eingangsrechnungen und Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung für Mieter, Privat und Gewerbe
Technische Aufgaben
- Planung und Ausschreibung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten
- Auftragsvergabe in Abstimmung mit dem Eigentümer
- Sichtprüfung der Ausführung und im Bedarfsfall Erteilung von Mängelrügen
- Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten, inkl. TÜV-Kontrollen und Brandschutz sowie Beachtung technischer Verordnungen, z. B. bei Rolltoren, Heizungsanlagen, Rauchmeldeanlagen, Fahrstuhleinrichtungen, Hebe- und Lüftungsanlagen
- Regelmäßige und protokollierte Objektbegehungen und Veranlassung von Schadensbeseitigungen durch Handwerker
- Einweisung und Überwachung von Handwerkern und Hausmeistern
Rechtliche Aufgaben
- Beachtung mietrechtlicher Vorschriften, einschließlich Einhaltung der Hausordnung
- Abmahnung von Mietern bei wiederholten Vertragsverletzungen
- Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
- Abnahme und Übergabe der Mietsache, sowie Abrechnung der Mietkautionen
- Regelmäßige Prüfung der aktuellen Mietspiegel und ggf. Durchsetzung von Mieterhöhungen
- Bearbeitung von Mietminderungen und Schriftverkehr mit Mietervereinen und Anwälten
- Abschluss von Wartungsverträgen
Organisatorische Aufgaben
- Bonitätsprüfung von Mietinteressenten und Auswahl von Mietern in Abstimmung mit den Eigentümern
- Korrespondenz mit Eigentümern und Mietern, Mietervereinen und Anwälten
- Modernes und effizientes Beschwerdemanagement
- Wahrnehmung von Orts- und Gerichtsterminen
Betriebskostenabrechnungsservice und Teilverwaltungen
Besitzen Sie ein Miets-, Personal- oder Geschäftshaus, um dessen Belange Sie sich hauptsächlich selbst kümmern möchten, würden aber gerne beispielsweise die Betriebskostenabrechnungen oder andere Teile der Verwaltungsarbeit Ihrer Wahl von Profis erledigen lassen?
Bitte vereinbaren Sie in diesem Fall einen Besprechungstermin mit uns – wir sind bemüht, Ihnen mit gleichem Engagement auch Teile einer Verwaltung nach individueller Vereinbarung zu fairen Konditionen abzunehmen und beraten Sie individuell.