Mietverwaltung

Hinweis: Der Umfang der Verwaltung von Mietshäusern ist nicht gesetzlich definiert, sondern zwischen Hauseigentümer und Verwaltung vertraglich zu vereinbaren.

Unsere Verwaltung für Sie

Kaufmännische Aufgaben

Technische Aufgaben

Rechtliche Aufgaben

Organisatorische Aufgaben

Betriebskosten­abrechnungs­service und Teilverwaltungen

Besitzen Sie ein Miets-, Personal- oder Geschäftshaus, um dessen Belange Sie sich hauptsächlich selbst kümmern möchten, würden aber gerne beispielsweise die Betriebskostenabrechnungen oder andere Teile der Verwaltungsarbeit Ihrer Wahl von Profis erledigen lassen?

Bitte vereinbaren Sie in diesem Fall einen Besprechungstermin mit uns – wir sind bemüht, Ihnen mit gleichem Engagement auch Teile einer Verwaltung nach individueller Vereinbarung zu fairen Konditionen abzunehmen und beraten Sie individuell.